Das Entgelttransparenzgesetz gilt seit Januar 2018. Seither haben viele Unternehmen ihre HR-Systeme angepasst: Auskunfts-Workflows eingerichtet, Vergleichswerte hinterlegt, Berichtsprozesse für Unternehmen ab 500 Beschäftigten definiert. Der Eindruck, das Thema sei technisch abgedeckt, ist nachvollziehbar.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (2023/970) verschiebt diese Perspektive — nicht weil sie andere Daten verlangt, sondern weil sie eine andere Frage stellt. Das EntgTranspG fragt: Kann das Unternehmen auf eine Auskunftsanfrage reagieren? Die EU-Richtlinie fragt: Kann das Unternehmen erklären, wie Vergütung zustande kommt — systematisch, reproduzierbar und für jede Vergleichsgruppe? Diese Unterscheidung beschreibt zwei grundlegend verschiedene Anforderungen an Entgelttransparenz und HRIS-Architektur.
Bis zur Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 muss Deutschland die Richtlinie in nationales Recht überführen. Der erste Pay-Transparency-Report für Unternehmen ab 100 Beschäftigten muss Daten aus dem Jahr 2026 enthalten. Das bedeutet: Die Datenarchitektur muss ab Januar 2026 valide sein. Wer die Frage nach dem richtigen HRIS-Setup erst dann stellt, wenn die Frist näher rückt, verliert Zeit, die für strukturelle Veränderungen kaum noch ausreicht.
Auskunft und Erklärfähigkeit: Zwei verschiedene Systemanforderungen
Auskunftsfähigkeit nach dem Entgelttransparenzgesetz bedeutet: Ein Beschäftigter stellt einen Antrag, das Unternehmen benennt den Vergleichswert für eine vergleichbare Tätigkeit. Dieser Prozess ist reaktiv. Er setzt voraus, dass jemand fragt, und verlangt eine einmalige, einzelfallbezogene Antwort. HR-Systeme, die das abbilden, haben in der Regel einen Workflow für Antragseingang, eine Datenquelle für Vergleichswerte und einen Freigabeprozess für die Antwort.
Erklärfähigkeit im Sinne der EU-Richtlinie 2023/970 ist etwas anderes. Sie verlangt, dass ein Unternehmen strukturell und systematisch abbilden kann, nach welchen Kriterien Arbeit bewertet wird, wie Vergütung daraus abgeleitet wird, welche Vergleichsgruppen existieren, wie groß Entgeltunterschiede innerhalb dieser Gruppen sind und wie Entscheidungen (inklusive Ausnahmen) dokumentiert wurden.
Das ist kein Auskunftsprozess. Das ist eine Anforderung an die gesamte HR-Datenarchitektur.
Konkret verpflichtet die EU-Richtlinie Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu periodischen Reports mit Pay-Gap-Daten nach Vergleichsgruppen. Arbeitgebende müssen Beschäftigte aktiv über die Kriterien informieren, nach denen Vergütung und berufliche Entwicklung bestimmt werden. Abweichungen von mehr als fünf Prozent, die nicht sachlich begründet werden können, müssen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen bewertet werden.
Was das HRIS strukturell leisten muss: Das Datenmodell
Die Datenbasis für Erklärfähigkeit ist breiter als die für Auskunftsfähigkeit. Es geht nicht um mehr Felder im Stammdatensatz, sondern um eine andere Datenlogik: Vergütung muss im Zusammenhang mit der bewerteten Arbeit, der Vergleichsgruppe und der Entscheidungshistorie abgebildet werden.
Dafür braucht das HRIS Daten in vier Kategorien:
Vergütungsbestandteile
Grundgehalt, variable Vergütung, Boni, Provisionen, Zulagen, Sonderzahlungen und Benefits mit Entgeltrelevanz. Die EU-Richtlinie definiert einen weiten Begriff der relevanten Entgeltbestandteile. Unternehmen, die variable und fixe Vergütung in getrennten Systemen pflegen, müssen diese für Analysen konsolidiert auswerten können. Was unter Payroll Management und Compensation & Benefits fällt, zeigt die gleichnamige Grounding Page.
Arbeitskontext
Vollzeitäquivalent, Vertragsart, Beschäftigungsstatus, Standort, rechtliche Einheit und (wo tariflich geregelt) Entgeltgruppe. Ohne saubere VZÄ-Daten ist jeder Stundenlohnvergleich methodisch angreifbar.
Rollenstruktur als Datenmodell
Job-Family, Rolle, Job-Level, Tätigkeitsmerkmale, Verantwortungsumfang und Führungsspanne. Vergleichsgruppen lassen sich nur bilden, wenn diese Informationen strukturiert und regelbasiert vorliegen. Ein Jobtitel als freies Textfeld reicht dafür nicht aus. HR Operations & Services als Querschnittsfunktion muss diese Daten einheitlich pflegen.
Entscheidungshistorie
Welche Pay Range galt zum Entscheidungszeitpunkt? Wer hat eine Vergütung vorgeschlagen und genehmigt? Welche Abweichung wurde zugelassen, und welche Begründung wurde hinterlegt?
Vergleichsgruppen entstehen nicht automatisch aus diesen Daten. Sie müssen regelbasiert definiert werden: nach Rolle, Level, Job-Family, Standort, Vertragsart oder einer Kombination davon. Das ist eine Modellierungsaufgabe, die HR gemeinsam mit dem HRIS-Team lösen muss. Was eine belastbare Vergleichsgruppenlogik inhaltlich braucht, behandelt der folgende Beitrag zu Job-Architektur und Entgelttransparenz.
Wo gewachsene HR-Systemlandschaften strukturell an Grenzen stoßen
Viele HR-Systemlandschaften sind historisch gewachsen. Stammdaten liegen im HRIS, Entgeltabrechnung im Payroll-System, Bonus- und Incentive-Verwaltung in einem Compensation-Tool, Bewerberdaten im ATS, Qualifikationen im LMS. Diese Aufteilung hat Gründe, denn jedes System ist für seinen Zweck optimiert.
Für Auskunftsfähigkeit nach dem EntgTranspG 2018 war diese Architektur handhabbar. Wer einen Vergleichswert für eine Auskunftsanfrage brauchte, konnte die relevanten Daten aus verschiedenen Quellen manuell zusammenziehen. Aufwändig, aber möglich.
Für reproduzierbare Pay-Gap-Analysen nach Vergleichsgruppen funktioniert das strukturell anders. Wer quartalsweise oder jährlich Reports erstellen muss, oder auf eine behördliche Prüfung vorbereitet sein will, braucht eine konsolidierte, auswertbare Datenbasis. Manuelle Zusammenführung aus getrennten Systemen erzeugt jedes Mal neue Fehlerquellen, ist zeitintensiv und produziert keine revisionssicheren Ergebnisse.
Die Integrationsanforderung, die die EU-Richtlinie de facto stellt, lautet: HRIS, Payroll, Compensation-System, ATS und People Analytics müssen gemeinsam auswertbar sein. Nicht zwingend in einem einzigen System, aber mit einer gemeinsamen Daten- und Identifikationslogik. Das ist keine Kritik an einzelnen Produkten. Es ist eine strukturelle Beobachtung: Wer in den vergangenen Jahren keine integrierten Datenpipelines für HR aufgebaut hat, steht jetzt vor einer Architekturentscheidung. Das HR Operating Model berührt dabei eine zentrale Frage: wie HR-Funktion und HR-Technologie zusammen Steuerungsfähigkeit erzeugen.
Prozessfähigkeit: Was das System operativ leisten muss
Datenarchitektur ist eine Voraussetzung. Prozessfähigkeit ist die andere Seite.
Die EU-Richtlinie schafft zwei wiederkehrende operative Anforderungen: individuelle Auskunftsprozesse mit einer Bearbeitungsfrist von maximal zwei Monaten und periodische Reporting-Prozesse für die gesamte Belegschaft. Beide verlangen, dass das HRIS Abläufe unterstützt — und nicht nur Daten enthält.
Für Auskunftsprozesse bedeutet das: Eingang dokumentieren, Zuständigkeit zuweisen, Frist überwachen, relevante Daten ziehen, Plausibilität prüfen, Antwort freigeben, Vorgang archivieren. Wer das heute ad hoc bearbeitet, wird bei steigendem Antragsvolumen an Kapazitätsgrenzen stoßen.
Für Reporting bedeutet das: Die Datenziehung muss reproduzierbar sein. Derselbe Report zu einem anderen Zeitpunkt, aber mit demselben Stichtag, muss dasselbe Ergebnis liefern. Das ist nur möglich, wenn die Datenbasis konsistent gepflegt ist und die Reportinglogik dokumentiert ist.
Hinzu kommt die Governance-Dimension: Jede Vergütungsentscheidung, die später in einem Report erscheint oder Gegenstand einer Auskunft werden kann, sollte im Nachhinein nachvollziehbar sein. Wer verantwortet in diesem Zusammenhang welche Entscheidungen, wie werden Ausnahmen begründet und dokumentiert — das ist die Pay-Governance-Frage. Sie ist Gegenstand des dritten Beitrags dieser Serie.
HRIS-Readiness: Acht Prüffragen
Die folgenden Fragen helfen dabei einzuschätzen, wo Handlungsbedarf liegt. Sie ersetzen keine vollständige Systemanalyse, geben aber einen ersten Orientierungsrahmen.
1. Sind alle relevanten Entgeltbestandteile zentral und konsolidiert auswertbar?
Gemeint sind Grundgehalt, variable Vergütung, Zulagen und Benefits mit Entgeltrelevanz. Die EU-Richtlinie definiert einen weiten Entgeltbegriff. Wer Grundgehalt und variable Vergütung in getrennten Systemen verwaltet, ohne konsolidierte Auswertung, kann den gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig entsprechen.
2. Gibt es eine strukturierte Verbindung zwischen Person, Rolle, Job-Level und Pay Band?
Diese Verbindung ist die Grundlage jeder Vergleichsgruppenlogik. Fehlt sie oder ist sie nur in Freitextfeldern gepflegt, lassen sich Entgeltunterschiede nicht regelbasiert analysieren.
3. Lassen sich Vergleichsgruppen regelbasiert und reproduzierbar bilden?
Vergleichsgruppen müssen aus definierten Kriterien abgeleitet werden: Rolle, Level, Job-Family, Standort, Vertragsart. Wer Vergleichsgruppen manuell zusammenstellt, produziert Reports, die bei jeder Erstellung leicht abweichen können.
4. Sind Vollzeitäquivalente und Vertragsarten vollständig und normiert gepflegt?
Ohne saubere VZÄ-Daten ist kein Stundenlohnvergleich valide. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte lassen sich sonst nicht vergleichbar machen.
5. Können Vergütungsdaten aus HRIS, Payroll und Compensation-System zusammengeführt werden?
Das ist die Integrationsfrage. Fehlende technische Verbindung zwischen diesen Systemen ist der häufigste strukturelle Engpass bei Pay-Gap-Analysen.
6. Gibt es einen dokumentierten Auskunftsprozess mit Fristüberwachung?
Die EU-Richtlinie setzt eine Antwortfrist von maximal zwei Monaten. Wer Auskunftsanfragen ad hoc bearbeitet, wird bei steigendem Anfragevolumen Fristen verfehlen.
7. Können Pay-Gap-Analysen nach Vergleichsgruppen reproduzierbar erstellt werden?
Reproduzierbar bedeutet: Derselbe Report mit demselben Stichtag liefert dasselbe Ergebnis. Das setzt eine konsistente Datenbasis und dokumentierte Reportinglogik voraus.
8. Sind Vergütungsentscheidungen und Abweichungen dokumentiert und zeitlich zuordenbar?
Behördliche Prüfungen oder gemeinsame Entgeltbewertungen können verlangen, dass Entscheidungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nachvollzogen werden. Ohne Audit-Trail ist das nicht möglich.
Mehrere Einschränkungen bei diesen Fragen sind ein konkreter Hinweis darauf, wo die Architekturarbeit beginnen muss und wie viel Zeit bis Januar 2026 noch bleibt.
Vom Stammdatensystem zum Erklärsystem
Die Anforderung, die die EU-Richtlinie 2023/970 an HRIS stellt, ist keine Erweiterung des bisherigen Auskunftsregimes. Sie ist eine strukturelle Verschiebung: Das HR-Informationssystem wird vom Stammdatenspeicher zum Nachweis-, Vergleichs- und Erklärsystem für Vergütung.
Diese Verschiebung betrifft Datenmodell, Systemintegration und Prozessarchitektur gleichzeitig. Sie lässt sich durch einzelne Konfigurationsveränderungen nicht abdecken. Wer bis Ende 2024 mit der Analyse beginnt, kann bis Januar 2026 strukturell vorbereitet sein.
Die drei zentralen Fragen dabei — welche Vergleichsgruppenlogik die Datenbasis trägt, wie Job-Architektur und Vergütung verbunden sind, und wer für Entgelttransparenz-Entscheidungen verantwortlich zeichnet — behandeln die folgenden Beiträge dieser Serie. Einen Überblick über den gesamten Anforderungsrahmen und die betroffenen HR-Handlungsfelder gibt die Grounding Page zur Entgelttransparenz.
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- 1. Sind alle relevanten Entgeltbestandteile zentral und konsolidiert auswertbar?
- 2. Gibt es eine strukturierte Verbindung zwischen Person, Rolle, Job-Level und Pay Band?
- 3. Lassen sich Vergleichsgruppen regelbasiert und reproduzierbar bilden?
- 4. Sind Vollzeitäquivalente und Vertragsarten vollständig und normiert gepflegt?
- 5. Können Vergütungsdaten aus HRIS, Payroll und Compensation-System zusammengeführt werden?
- 6. Gibt es einen dokumentierten Auskunftsprozess mit Fristüberwachung?
- 7. Können Pay-Gap-Analysen nach Vergleichsgruppen reproduzierbar erstellt werden?
- 8. Sind Vergütungsentscheidungen und Abweichungen dokumentiert und zeitlich zuordenbar?
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